AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agrobiogen Biotechnologie GmbH
Agrobiogen GmbH, Thalmannsdorf 25, 86567 Hilgertshausen -nachfolgend Agrobiogen-
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Angebot umfassten
Leistungen. Sie gelten auch für Beratungsleistungen und Nachtrags- oder
Ergänzungsaufträge, sofern hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen
werden. Mit der Auftragserteilung an die Agrobiogen gelten deren AGB als anerkannt.
1.2 Etwaigen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner
wird hiermit widersprochen. Diese gelten nur, wenn Agrobiogen der Geltung
ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Die Agrobiogen behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Ab Ihrer Gültigkeit
werden Änderungen der AGB auch Bestandteil laufender Verträge, soweit der
Auftraggeber nach diesbezüglichem Hinweis auf sein Widerspruchsrecht nicht innerhalb
einer Frist von einem Monat nach Mitteilung über die Änderung Gebrauch macht.
2. Vertragsgegenstand/Vertragsarten
2.1 Agrobiogen bietet Leistungen im Bereich Gendiagnostik und DNA-Analyse an. Weiter
vertreibt die Agrobiogen Probenentnahmesysteme und DNA- Extraktionssysteme.
2.2 Informationen zu Umfang und Einzelheiten der einzelnen Leistungen erhalten Sie in den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf unserer Website unter www.Agrobiogen.de
sowie als telefonische Auskunft unter +49-(0)8250-9279040.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn das unterschriebene Anftragsformular einschließlich
der dort aufgeführten notwendigen Proben bei der Agrobiogen eingeht und die
Agrobiogen diesen Auftrag annimmt. Die Annahme kann geschehen durch eine
ausdrückliche Erklärung oder durch die Übersendung der mit dem Antrag gewünschten
Untersuchungsergebnisse. Wird die Annahme nicht spätestens 7 Werktage nach
Eingang bei der Agrobiogen bestätigt, gilt der Auftrag als angenommen.
3.2 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages durch den Auftraggeber
müssen schriftlich erfolgen und stellen einen neuen Auftrag dar, der dem Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt wird.
4. Widerrufsrecht
4.1 Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Agrobiogen GmbH
Larezhausen 2-3
86567 Hilgertshausen
Tel: +49-(0)8250-9279040
email: info@agrobiogen.de
4.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
4.3 Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn wir mit Ihrer Zustimmung vor Ablauf der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen haben oder Sie diese
Ausführung selbst veranlasst haben.
5. Preise/Zahlung
5.1 Es gelten die bei Eingang des Auftrags/ Antrags geltenden aktuellen Preise.
5.2 Die Agrobiogen behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten
und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung
bereits entstandener Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor.
5.3 Die Preise sind per Vorkasse oder nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im
Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.4 Die Agrobiogen behält sich zudem in besonderen Fällen vor, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung der vereinbarten Leistung bis
zum Erhalt der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird die
jeweilige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch den Vertragspartner über
eine von der Agrobiogen gesetzte angemessene Frist hinweg vorenthalten, ist die
Agrobiogen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
6. Probenlieferung/ Probenaufbewahrung
6.1 Der Auftraggeber trägt Kosten und Gefahr der Anlieferung der notwendigen Proben.
6.2 Soweit im Auftrag nicht anderweitig vereinbart, werden eingesandte Proben solange
gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der
Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder, falls eine längere
Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift.
Nach dieser Zeit werden Proben auf Kosten des Auftraggebers vernichtet; dies gilt
insbesondere bei Erforderlichkeit einer besonderen Entsorgung aufgrund gesetzlicher
Vorschriften.
6.3 Eine Rückgewähr der Proben an den Auftraggeber erfolgt nur auf besondere Anforderung
innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Auftraggebers. Die Rückgewähr
erfolgt außerdem vorbehaltlich des Einbehaltens der Probenmaterialmenge, die für
mindestens eine Untersuchung als Rückstellprobe notwendig wird.
6.4 Ausnahmen zu Pkt. 6.2 und 6.3 gelten ausschließlich für den Service der
DNA-Einlagerung bei der Agrobiogen. Die jeweiligen Bedingungen werden in den
Vereinbarungen zwischen Kunden und Agrobiogen detailiert aufgeführt.
7. Lieferung und Lieferzeiten
7.1 Die Testergebnisse werden dem Kunden per Post übermittelt.
7.2 In der Regel liegen die Ergebnisse der Untersuchungen nach 14 Werktagen vor. Die
Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, für
Analysedienstleistungen mit Eingang der Proben bei der Agrobiogen.
7.3 Die Einhaltung dieser Fristen setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der notwendigen
Mitwirkpflichten des Antragstellers voraus. Dies betrifft insbesondere die Überlassung
geeigneter Proben bzw. Information sowie deren Kennzeichnung.
7.4 Termine und Fristen für von der Agrobiogen erbrachte Leistungen sind nur bei
schriftlicher Bestätigung durch die Agrobiogen verbindlich.
7.5 Durch unvorhersehbare und von der Agrobiogen unverschuldete Umstände (z.B. höhere
Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebs-
oder Versorgungsstörungen) bedingte Verzögerungen entbinden die Agrobiogen für die
Dauer der Störung sowie deren Folgen von der Leistungserbringung. Ferner ist die
Agrobiogen in derartigen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten oder die vereinbarte Leistung nach Behebung der Behinderung zu
erbringen.
8. Gewährleistung
8.1 Voraussetzung für eine Analyse ist die Einsendung geeigneten Probenmaterials. Im
Falle der Übermittlung mangelhaften Probenmaterials kann keine Analyse durchgeführt
werden. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung zu entrichten, wenn die Mängel
des Probenmaterials auf Gründen beruhen, die nicht durch die Agrobiogen zu vertreten
sind.
8.2 In diesem Fall erklärt sich die Agrobiogen bereit, nach Übermittlung geeigneten
Probenmaterials die Analyse ohne erneute Erhebung der Untersuchungsgebühr zu
wiederholen.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agrobiogen auf alle ihm bekannten Gefahren
im Zusammenhang mit den Proben hinzuweisen.
9.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Proben ordnungsgemäß
verpackt sind, sich in einem stabilen Zustand befinden und die Agrobiogen umgehend
zu informieren, falls von diesen Proben Gefahr ausgeht.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 Agrobiogen erbringt seine Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach
den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Agrobiogen
vorbehaltlich der Regelung in Punkt 10.4 auf den vorsehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10.3 Die Agrobiogen haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden,
die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4 Die Agrobiogen haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch
nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
11. Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
11.1 Zwischen den Vertragsparteien wird die Geltung des Deutschen Rechts vereinbart.
11.2 Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist in München.
11.3 Sollten einzelne Formulierungen oder Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt.