Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agrobiogen GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Angebot umfassten Lieferungen und Leistungen der Agrobiogen GmbH. Sie gelten – auch ohne besondere Bezugnahme - auch für Beratungsleistungen sowie Nachtrags- und Ergänzungsaufträge, sofern für diese keine gesonderten bzw. abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
1.2. Mit der Auftragserteilung an die Agrobiogen GmbH gelten diese AGB vom Auftraggeber/ Kunden als anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.agrobiogen.de/agb einsehbar. Etwaigen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ Kunden wird seitens der Agrobiogen GmbH hiermit widersprochen. Diese gelten nur, wenn die Agrobiogen GmbH der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand/ Vertragsart
2.1. Die Agrobiogen GmbH bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich der DNA-Analyse sowie diagnostische Untersuchungen an
2.2. Informationen zu Umfang und Art der einzelnen Leistungen erhalten Sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage unter www.agrobiogen.de/unser-service-spektrum/leistungsverzeichnis sowie telefonisch unter der +49-(0)8250-92790-40.
3. Vertragsschluss
3.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
3.2. Ein Vertrag zwischen der Agrobiogen GmbH und dem Auftraggeber/ Kunden kommt entweder mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung (durch Brief, Telefax oder E-Mail) oder – vorbehaltlich der Ziffer 3.3. - konkludent nach Eingang der Ware/ Probe des Kunden / Auftraggebers bei der Agrobiogen GmbH zustande.
3.3. Ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung kommt erst dann zustande, wenn ein Untersuchungsantrag des Kunden einschließlich der dort aufgeführten notwendigen Proben bei der Agrobiogen GmbH eingeht und die Agrobiogen GmbH diesen Auftrag annimmt. Die Annahme kann erfolgen durch eine ausdrückliche Erklärung der Agrobiogen GmbH (schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail) oder konkludent durch die Übersendung der mit dem Antrag gewünschten und beauftragten Untersuchungsergebnisse durch die Agrobiogen GmbH. Wird die Annahme des Auftrags nicht spätestens 7 Werktage nach Eingang der Proben durch die Agrobiogen GmbH bestätigt oder abgelehnt, gilt der Auftrag ebenfalls konkludent als angenommen.
3.4. Für Aufträge über BVDV-Untersuchungen erfolgt die Annahme des Auftrags durch die Agrobiogen GmbH zudem auch durch die Eintragung des Untersuchungsergebnisses in die Datenbank HI-Tier.
3.5. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags durch den Auftraggeber müssen schriftlich (per Post, per Telefax oder per E-Mail) erfolgen und stellen grundsätzlich einen neuen Auftrag dar, der nur gegen gesonderte Gebühren bearbeitet werden kann.
4. Widerrufsbelehrung
4.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Agrobiogen GmbH, Larezhausen 3,86567 Hilgertshausen, Telefon +49-(0)8250-92790-40, Telefax +49 (0) 8250-92790-49,E-Mail:
4.2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Probenlieferung/ Probenaufbewahrung
5.1. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung des notwendigen Probenmaterials zum Betriebsgelände der Agrobiogen GmbH. Bei Versand durch den Kunden/ Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß den von der Agrobiogen GmbH erteilten Anweisungen verpackt sein, vgl. hierzu www.agrobiogen.de/sichereanlieferung .
5.2. Die Proben und daraus resultierende Bestandteile bleiben Eigentum des Auftraggebers.
5.3. Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden vom Auftraggeber eingesandte Proben und Probenbestandteile nur solange durch die Agrobiogen GmbH gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, oder, falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Die Agrobiogen GmbH ist berechtigt, die Proben und Probenbestandteile anschließend zu vernichten, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich die (kostenpflichtige) weitere Aufbewahrung beauftragt hat.
5.4. Eine Rücksendung der Proben an den Auftraggeber durch die Agrobiogen GmbH erfolgt nur auf ausdrückliche und besondere Anforderung des Auftraggebers innerhalb der Aufbewahrungsfristen nach Ziffer 5.3. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber. Die Agrobiogen behält sich zudem vor, einen Teil des Probenmaterials für mindestens eine erforderliche Untersuchung im Rahmen der Qualitätssicherung als Rückstellprobe einzubehalten.
5.5. Die Weitergabe von Probenmaterial oder Informationen an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung der Agrobiogen GmbH durch den Auftraggeber.
5.6. Proben zur BVDV-Diagnostik werden unmittelbar nach der Übermittlung des Ergebnisses von der Agrobiogen GmbH vernichtet. Rückstellproben werden insoweit nicht gebildet. Eine Rückgewähr der Proben an den Auftraggeber oder eine Weitergabe von Proben oder Informationen an Dritte ist insoweit ausgeschlossen. Soweit der Auftraggeber hiervon abweichen möchte, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Beauftragung der Agrobiogen GmbH. Die dann entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber, diese sind nicht im Grundpreis enthalten.
5.7. Ausnahmen zu Punkt 5.3 und 5.4 gelten ausschließlich für den Service der DNA-Einlagerung. Die jeweiligen Bedingungen und Preise werden in der entsprechenden Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Agrobiogen GmbH detailliert aufgeführt.
6. Lieferung und Lieferzeiten
6.1. Die von Agrobiogen genannten Liefer- und Bearbeitungszeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich und bezeichnen keine gesetzlichen Fixtermine. Die von der Agrobiogen GmbH angegebenen Liefer- bzw. Bearbeitungszeiten bilden lediglich einen Anhaltspunkt für die betriebsübliche Bearbeitungsdauer eines Auftrags. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Einhaltung dieser Zeiten besteht daher nicht. Darüber hinaus haftet die Agrobiogen GmbH nicht für Verzögerungen, welche durch Dritte (Lieferanten, Post. Kurierdienste) verursacht wurden.
6.2. Unvorhersehbare bzw. von der Agrobiogen GmbH nicht verschuldete Umstände (etwa höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebs- oder Versorgungsstörungen, Krieg, Seuchen, Pandemien u.ä.) und dadurch bedingte Verzögerungen entbinden die Agrobiogen GmbH für die Dauer der Störung sowie deren Folgen von der Leistungserbringung. Ferner ist die Agrobiogen GmbH in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Im Falle einer von Agrobiogen unverschuldeten Verzögerung (etwa bei einem längeren Ausfall der Internetverbindung, technisch bedingtem Ausfall von Geräten etc.) der Lieferung des Untersuchungsergebnisses berechtigt eine verzögerte Ergebnisübermittlung den Auftraggeber nicht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.4. Testergebnisse werden dem Kunden elektronisch per E-Mail, per Post oder – soweit vereinbart – auf anderem Wege übermittelt.
6.5. Die Agrobiogen GmbH behält sich die Teillieferung von Untersuchungsergebnissen vor, etwa bei sehr umfangreichen Aufträgen oder in Zeiten hohen Auftragseingangs.
7. Preise/ Vergütung
Es gelten die bei Eingang des Auftrags/ des Untersuchungsantrags bei der Agrobiogen aktuellen Preise, welche jederzeit bei der Agrobiogen GmbH telefonisch, schriftlich oder per E-Mail abgefragt werden können. Alle Preise sind rein netto angegeben zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer. Für bestimmte Leistungen werden von der Agrobiogen besondere Bearbeitungsgebühren berechnet.
8. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
8.1. Die vereinbarte Vergütung ist entweder per Vorkasse oder spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Die Agrobiogen GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung der vereinbarten Leistung bis zum Erhalt der Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird die jeweilige Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung durch den Vertragspartner nicht innerhalb einer von der Agrobiogen GmbH gesetzten, angemessenen Frist erbracht, ist die Agrobiogen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Agrobiogen behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/ oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandener Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor.
10. Gewährleistung
10.1 Die Agrobiogen GmbH gibt keine Gewähr für ein bestimmtes Untersuchungsergebnis. Ein solches wird auch nicht geschuldet.
10.2 Die Haftung der Agrobiogen GmbH für die im Rahmen dieser Vereinbarung beauftragten Dienstleistungen/ Untersuchungen wird bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der typischerweise bei Fehlern der beauftragten Dienstleistungen entsteht. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agrobiogen.
10.3 Die Haftung der Agrobiogen GmbH für die im Rahmen dieser Vereinbarung beauftragten Dienstleistungen/ Untersuchungen wird ferner auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt oder das Verschulden auf dem Handeln leitender Angestellter der Agrobiogen GmbH beruht.
10.4. Ausgeschlossen ist die Haftung somit insbesondere in Fällen, in welchen aufgrund der leicht fahrlässigen Verwechslung von Proben durch nicht leitende Angestellte dem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht. Soweit der Kunde Analysen von besonders wertvollen Zuchttieren oder für die Zucht bestimmten Tieren beauftragt, obliegt es ihm im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, eine Zweitanalyse als Sicherheitsanalyse zu beauftragen, um Verwechslungen auszuschließen.
10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Menschen.
11. Pflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm bekannte Gefahren- und Handhabungshinweise hinsichtlich des von ihm an Agrobiogen übergebenen Probenmaterials spätestens bei Übergabe an die Agrobiogen bekannt zu geben, insbesondere falls die Proben mit gefährlichen Inhalten angeliefert werden. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Probenmaterial bei der Übergabe ordnungsgemäß verpackt ist, sich in einem stabilen Zustand befindet und dass von dem Probenmaterial keinerlei Gefahr ausgeht.
11.2 Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die der Agrobiogen oder einem ihrer Mitarbeiter in Folge einer Verletzung vorstehender Pflichten unmittelbar oder mittelbar entstehen.
12. Datenspeicherung
12.1 Die Agrobiogen ist berechtigt, im Rahmen der einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzerklärung unter https://agrobiogen.de/datenschutz) persönliche oder geschäftliche Daten, die sie von dem Auftraggeber erhalten hat, zur Abwicklung des Vertrages zu speichern oder zu verarbeiten.
12.2 Die Agrobiogen verwendet die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogen Daten nur zur Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Abwicklung der Verträge und für die technische und steuerliche Administration.12.3 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Agrobiogen an Dritte erfolgt nur, wenn dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor schriftlich eingewilligt hat. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.3 Agrobiogen versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, Agrobiogen ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
12.4 Die Agrobiogen überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden oder Geschäftspartners werden nach der Erfüllung der beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen gelöscht, soweit der Kunde oder Geschäftspartner nicht einer weiteren Speicherung ausdrücklich zugestimmt hat oder die Daten nicht allgemein zugänglich sind.
12.5 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Unterlagen und Dateien (insbesondere Analyseergebnisse, Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Preise etc.) der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.
12.6 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz, Stillschweigen zu wahren.
12.7 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
12.8 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
13. Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
13.1 Zwischen den Parteien wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland für die Klärung sämtlicher Rechtsfragen, die aus der geschäftlichen Verbindung entstehen können, vereinbart.
13.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ist München.
13.3. Sollten einzelne Formulierungen oder Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: 06/2020